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Bremer Str. 43 27239 Twistringen – Kontakt und Anfahrt

Auto-Service HaNoWi

Leistungen

Haupt- und Abgasuntersuchung

Sie müssen für die Hauptuntersuchung nicht zur Prüfstelle fahren: Wir sind Prüfstützpunkt des TÜV Nord und der DEKRA. Die Prüfer kommen zu festen Terminen zu uns in die Werkstatt, die Abgasuntersuchung nach § 47a StVZO nehmen wir selbst vor.

TÜV Nord

Prüftermine des TÜV Nord nach Wochentag
Montag09:00 Uhr
Dienstag15:00 Uhr
Mittwoch13:00 Uhr
Donnerstag08:00 und 14:00 Uhr
Freitag09:00 Uhr

DEKRA

Prüftermine der DEKRA
Donnerstag08:00 Uhr
Donnerstag14:00 Uhr

Melden Sie sich bitte vorher an, damit wir Ihr Fahrzeug einplanen und vor der Prüfung durchsehen können. Was dabei auffällt, lässt sich meist am selben Tag beheben – das erspart die Nachprüfung.

Termin

Prüftermine vergeben wir am Telefon.

04243 2002

Oder schriftlich anfragen

Was Sie mitbringen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Den Bericht der letzten Hauptuntersuchung, falls vorhanden
  • Bei Änderungen am Fahrzeug: die Papiere dazu

Plakette lesen

Welche Farbe gilt wann?

Die Zahl in der Mitte der Plakette ist das Jahr, die Zahl oben der Monat – und der schwarze Balken zeigt auf ihn, wie der Zeiger einer Uhr. Die Farbe wiederholt die Jahresangabe, damit sie schon aus einigen Metern lesbar ist.

Die Jahrgänge

Farbe der Prüfplakette nach Fälligkeitsjahr
Rosa 2023 · RAL 3015
Grün 2024 · RAL 6018
Orange 2025 · RAL 2000
Blau 2026 · RAL 5015
Gelb 2027 · RAL 1012
Braun 2028 · RAL 8004
Rosa 2029 · RAL 3015

Die sechs Farben stehen in Anlage IX zu § 29 StVZO und laufen im festen Zyklus Rosa, Grün, Orange, Blau, Gelb, Braun. Nach sechs Jahren beginnt er von vorn – eine Farbe allein sagt also nicht, ob die Plakette von diesem oder vom vorletzten Zyklus stammt. Dafür steht die Jahreszahl darauf.

Wenn der Termin verstrichen ist

Die Hauptuntersuchung ist in dem Monat fällig, den die Plakette nennt. Bis zu zwei Monate darüber hinaus ändert sich an der Gebühr nichts.

Ab mehr als zwei Monaten Überschreitung ist die Prüfstelle verpflichtet, die Hauptuntersuchung um eine Ergänzungsuntersuchung zu erweitern (Nummer 2.2 der Anlage VIIIa StVZO). Die Gebühr bildet sich dann aus der regulären zuzüglich dem 0,2-Fachen davon – sie liegt also bei 120 Prozent. Der Aufschlag ist fest und wächst nicht weiter, je länger man wartet.

Rufen Sie in dem Fall einfach an. Wir sagen Ihnen, wann der nächste Prüfer da ist, und sehen das Fahrzeug vorher durch.

Fällig?

Auf der Startseite rechnen Sie es sich selbst aus.

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